Informationen, Hintergründe und Lösungen für eine DSGVO-konforme Verwendung
‼️ Abmahnungen wegen Google Fonts sind nicht rechtens – das Urteil vom 30. März 2023
In dem Urteil vom Landesgericht München vom 30. März 2023 kam hervor, dass der Beklagte wegen der Einbindung von Google Fonts durch den Webseitenbetreiber weder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts noch Schmerzensgeld geltend machen kann.
In dieser Entscheidung bestätigte das Gericht allerdings die Kritik an den massenhaften Abmahnschreiben. Hierbei kam zu Tage, dass mindestens 100.000 Abmahnungen verschickt worden seien, mit rund 340.000 Euro Einnahmen. Wobei das wahrscheinlich immer noch zu niedrig und die Dunkelziffern noch größer seien. Die Abmahnungen seien über ein automatisiertes Programm dynamisch eingebundene Google Fonts in Webseiten aufgespürt.
Das Gericht entschied hingegen noch nicht, ob es sich bei den Abmahnungen um einen strafbaren Betrugsversuch oder gehandelt hat. Darüber müsse die Staatsanwaltschaft in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren entscheiden.
1. Worum geht es bei den Abmahnungen?
Seit dem Urteil des Landgerichts München im Januar 2022 tritt das Phänomen der Abmahnungen vermehrt auf, da damit ein Präzedenzfall für die Auslegung der DSGVO geschaffen wurde. Privatpersonen wie auch Abmahnkanzleien haben sich dieses Urteil nun zum Anlass genommen, Google Fonts Benutzer gezielt unter die Lupe zu nehmen.
Vor wenigen Tagen erfuhr die Abmahnwelle einen neuen Höhepunkt, nachdem die Rechtsanwaltskanzlei Kilian Lenard weitere Abmahnungen an Webseitenbetreiber verschickt hat. In Kapitel 4. unseres Artikels findest du hierzu weitere Informationen .
Konkret handelt es sich bei der dynamischen Einbindung von Google Fonts um einen Datenschutzverstoß. Dynamische Einbindung bedeutet dabei, dass die Schriftarten beim Besuch der Webseite vom Nutzer automatisch über die Server von Google heruntergeladen werden, anstatt über die besuchte Webseite selbst.
Dadurch erhält Google personenbezogene Daten zum Besucher, also welche Webseite wann von welcher IP-Adresse besucht worden ist. Diese Weitergabe von Nutzerinformationen widerspricht der DSGVO, weswegen das Landgericht München mit seinem Urteil mindestens eine explizite Einwilligung des Webseitenbesuchers zur Benutzung von Google Fonts verbindlich macht. Diese Einwilligung kann beispielsweise über ein Cookie Banner eingeholt werden, in dem über das Cookie Banner über die Verwendung von Google Fonts informiert und eingewilligt werden muss.
Übrigens haben wir in unserem Beitrag mit Fachanwalt Marcus Dury viele Informationen zu DSGVO und die Weiterleitung von Daten an Drittanbieter zusammengefasst.
2. Was sind Google Fonts?
Durch Google Fonts bekommen Betreiber nun die Möglichkeit, diese Schriften auf ihrer Webseite zu verwenden, ohne diese auf eigenen Servern hochladen zu müssen. Jedoch werden dadurch Daten zum Webseitenbesucher an Google weitergeleitet – und genau hier liegt auch das Datenschutzproblem!
Google selbst streitet zwar ab, dass persönliche Daten der Nutzer gespeichert bzw. weitergeleitet werden, rechtlich sind Google Server allerdings immer noch eine Grauzone.
3. Wie kann ich Google Fonts rechtssicher in meine Webseite integrieren?
Um das Weiterleiten der Daten über Google Fonts zu verhindern und DSGVO-konform zu verwenden, werden diese am einfachsten lokal auf dem Server eingebaut. Dadurch wird die Verbindung zu den Google Servern in den USA nicht hergestellt, da die Schrift über den eigenen Server heruntergeladen wird. Das lokale Einbinden von Google Fonts in den Server stellt allerdings ein sehr komplexes Vorgehen dar, welches meistens von Entwicklern übernommen wird. Die Schriften können zwar über verschiedene Möglichkeiten integriert werden, allerdings kann das für normale Nutzer recht kompliziert werden, da die Inhalte bei Updates beispielsweise überschrieben werden und somit verloren gehen.
An dieser Stelle empfehlen wir dir daher, für die händische Integration von Google Fonts, dir die Unterstützung von einem Entwickler zu holen, der sich in diesem Bereich auskennt.
Gleichzeitig haben wir trotzdem für alle noch eine ganz einfache Lösung parat – und zwar das Plugin OMGF!

Das System durchsucht jetzt deine Webseite nach den Google Fonts und lädt diese auf deinen lokalen Server herunter. Bereits nach wenigen Momenten sagt dir OMGF, dass die Optimierung abgeschlossen ist.
TIPP 💡
Damit deine Seite gleich von Beginn an richtig dargestellt wird, kannst du weiter unten das Vorladen der Google Fonts aktivieren. Hierbei werden beim Aufrufen der Webseite die Schriftarten geladen, bevor die Webseite für den Benutzer sichtbar wird. So gibt es für den Nutzer keine optische Überlagerung bzw. Veränderung. Einfach Häkchen setzen und speichern klicken – schon fertig!
Hast du hierzu noch Fragen? Dann schreib uns gerne! 🙂
- PageSpeed Score
- Core Web Vitals
- Parameter mit Erläuterung
Nach dem Absenden erhältst du das Ergebnis direkt per E-Mail.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmst du unseren Datenschutzbestimmungen zu.
4. Was tun bei einer Abmahnung?
Zunächst einmal natürlich Ruhe bewahren und den Überblick behalten. Wir empfehlen dir hier einen Anwalt oder zumindest einen juristischen Rat einzuholen, der die Fristen und Inhalte des Schreibens richtig einschätzen kann bzw. schauen kann, ob die Abmahnung überhaupt rechtlich gültig ist.
Für alle Betroffenen und angemeldete IT-Recht-Kanzlei Mitglieder, die von der Rechtsanwaltskanzlei Kilian Lenard aus Berlin eine Abmahnung erhalten haben, gibt es nun ein gültiges Musterschreiben. Hierbei wird von der IT-Recht-Kanzlei empfohlen, der geäußerten Forderung nicht einfach stattzugeben und sich in einer geeigneten Weise zu verteidigen.
Insgesamt gilt aber, dass du alle rechtlichen Konsequenzen und weiterführende Schritte von juristischer Seite abklären lassen solltest.
*Dies stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die fachkundliche Meinung eines Anwaltes. Wir haften nicht für Schäden*
5. Fazit
Im Hinblick auf die Verwendung von Google Fonts solltest du diese am besten lokal auf deinem Server speichern bzw. lokal in deine Webseite integrieren. So werden keine Daten an die Google Server in den USA weitergeleitet. Das kannst du händisch tun oder aber ganz einfach mit Hilfe vom Plugin OMGF.
Solltest du von einer Abmahnung betroffen sein, empfehlen wir dir, unbedingt eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Inhalte der Abmahnung abklären zu lassen.
Ich finde es komisch, dass Unternehmen sich beschweren und dabei aber oftmals Google Analytics ohne Einwilligung verwenden. Die Hälfte der Cookie-Banner funktioniert auch nur pseudomäßig.
Ich habe meine Seiten alle mit einem Google Font Checker geprüft und dann richtig eingebunden. Problem gelöst!
Google-Fonts-Checker: https://happyworx.de/google-fonts-checker
Danke für den Beitrag, weiter so 😀
Hallo Felix,
du hast recht, viele Cookie Banner werden nicht optimal verwendet. Wir finden es auch super wichtig, seine Webseite zu überprüfen und DSGVO-konform zu verwenden. Für den Datenschutz unserer Kunden ist das unerlässlich.
Und wie macht man das bei Webseiten, die bei wordpress.com gehostet werden?
Hallo,
leider können wir dir darauf keine genaue Antwort geben, da das Hosting bei WordPress.com ein bisschen anders funktioniert und beispielsweise nur eine gewisse Anzahl an Plugins zulässt. Wir empfehlen dir daher, einfach mal beim Support von WordPress.com nach einer konkreten Lösung zu fragen.